Abgeltungssteuer

Als Quellensteuer kann man die Abgeltungssteuer betrachten. Direkt von der Quelle erfolgt der Abzug der Steuer. Im Konkreten bedeutet das, dass das Kreditinstitut, welches für einen Privatanleger ein Konto oder ein Depot führt, von den bestehenden Kapitaleinkünften und den Gewinnen der Veräußerung in Höhe von 25 Prozent die Abgeltungssteuer abziehen kann. Diese wird an das Finanzamt weitergeleitet. Hierbei rechnet man gegebenenfalls die Solidaritätszahlung oder auch Kirchensteuer dazu.

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