Dividende

Als Dividende bezeichnet man den Teil des erzielten Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an die Aktionäre beziehungsweise eine Genossenschaft an die Mitglieder auszahlt. Dabei ist immer der Gewinn des Unternehmens die ausschlaggebende Berechnungsgröße für die Dividende.
Jede Aktiengesellschaft hat dabei das Recht, einen Teil des Gewinns einzubehalten, um daraus Rücklagen für notwendige Investitionen zu bilden. Aktiengesellschaften und Genossenschaften haben das Recht, unabhängig vom Gewinn Sonderdividenden auszuschütten. Die Hauptversammlung aller Aktionäre ist verantwortlich dafür, die Höhe der Dividende festzulegen. Dabei müssen natürlich Abzüge für die Körperschaftssteuer und den Solidaritätszuschlag vom Unternehmensgewinn berücksichtigt werden. Häufig findet man in diesem Zusammenhang auch den Begriff Bardividende. Diese Bezeichnung besagt nichts weiter, als dass es sich bei der Dividende um einen Nachsteuergewinn handelt. Im Gegensatz dazu steht die sogenannte Bruttodividende, die aus dem erzielten Unternehmensgewinn vor dem Abzug sämtlicher Steuern ermittelt wird.
In Deutschland müssen Aktionäre auf die Bardividende eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent sowie einen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zahlen. Diese Steuern werden in der Regel direkt von der Kapitalgesellschaft an die zuständigen Finanzbehörden überwiesen. Der Empfänger der Dividende erhält darüber eine Steuerbescheinigung, die er für seine Einkommensteuererklärung verwenden kann.

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