Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung versteht sich als eine Kapitalmaßnahme, die auf die Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen ausgerichtet ist. Vorwiegend befasst mit diesem Thema sind Kapitalgesellschaften. Deren Kapitalbedarf ist naturgemäß hoch und die Haftung ist begrenzt auf das Vermögen der Gesellschaft (keine Gesellschafterhaftung). Kapitalerhöhungen sind im Aktiengesetz geregelt.

Die Kapitalerhöhungen sind eine wichtige Quelle der Finanzierung solcher Gesellschaften. In § 182 ff AktG sind die Maßnahmen der Kapitalbeschaffung im Detail geregelt. Eine Maßnahme ist die Ausgabe neuer Aktien(Regelfall). Hierbei steht jedem Aktionär ein gesetzlich geregeltes Bezugsrecht zu. Dabei hat jeder Aktionär das Anspruchsrecht auf den Erwerb neuer Aktien entsprechend seines bisherigen Anteils am Grundkapital. Der soeben beschriebene Regelfall setzt rechtlich einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung voraus. Eine weitere Form der Kapitalerhöhung besteht darin, dass Gesellschaftsmittel verwendet werden. So die Umwandlung von Rücklagen in Aktien. Hierbei jedoch fließt der AG kein neues Kapital zu. Die neuen Aktien erhalten die Aktionäre hier ohne Gegenleistung, also ohne Einzahlung. Infolgedessen sinkt der Wert der einzelnen Aktie. Ziel ist es in diesem Fall, eine Kursveränderung der („schweren“) Aktien zu erreichen, den Kurs zu senken und sie damit attraktiver am Markt zu machen. Schließlich gibt es noch die bedingte Kapitalerhöhung, bei der die Aktiengesellschaft Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen ausgibt. Die Ausführung zeigt ein Ergebnis jedoch erst in Zukunft.

Bei der Kapitalerhöhung einer GmbH gilt ein anderes Regelwerk. Hier sei auf das GmbHG verwiesen, speziell die §§ 55, 27 und 28.

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