Offenmarktgeschäft

Das Offenmarktgeschäft wird auch als Offenmarktpolitik bezeichnet. Sie ist ein geldpolitisches Instrument der Europäischen Zentralbank (EZB). Darunter verstehen sich geldpolitische Operationen, die von der EZB initiiert werden und die Herausgabe als auch die Hereinnahme von Wertpapieren zwecks Einflussnahme auf die Geldschöpfung umfasst. Hierbei sind zwei Arten von Geschäften üblich. Solche, die definitiv (also endgültig) abgeschlossen werden oder in Form von befristeten Transaktionen erfolgen (Rückkaufvereinbarung als Wertpapierpensionsgeschäft oder auf Basis Verpfändung). Die praktische Wirkung besteht darin, dass bei der Hereinnahme (also dem Ankauf) von Papieren, den Geschäftsbanken Geld übertragen wird, das diese zur Kreditausreichung verwenden und damit der Geldschöpfung dient. Im Fall der Herausgabe (mithin Verkauf) wird den Geschäftsbanken Geld entzogen und somit die gegenteilige Wirkung erzielt. Man unterscheidet Offenmarktgeschäfte in Hauptrefinanzierungsgeschäfte, Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen.

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