Termingeschäft

Das Termingeschäft ist das Gegenteil vom Kassageschäft. Ein Termingeschäft hat immer feststehende Bedingungen, das heißt, diese Konditionen müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt, der in der Zukunft liegt, erfüllt werden. Das Termingeschäft lässt sich in drei verschiedene Unterkategorien unterteilen. Zum einen gibt es das Fixgeschäft, bei dem zwingend vorgeschrieben ist, dass die Konditionen von beiden Seiten erfüllt werden müssen. Zum zweiten gibt es das so genannte Prämiengeschäft. Hier kann sich einer der beiden Partner durch die Zahlung einer Prämie das Recht vorbehalten, von dem Geschäft zurück zu treten. Und zum dritten gibt es das Optionsgeschäft. Hier besteht von vornherein die Möglichkeit, dass einer der beiden Geschäftspartner das Recht hat, das Geschäft auszuüben oder es auch verfallen zu lassen. Termingeschäfte waren für längere Zeit an der Deutschen Börse verboten. Erst seit 1970 dürfen wieder Termingeschäfte, allerdings nur in Form des Optionsgeschäftes wieder durchgeführt werden

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