Verfallsdatum

Der Begriff „Verfallsdatum“ wird in unterschiedlichen Bereichen verwendet. Bei Börsen- und Finanzgeschäften geht es um ein Terminprodukt, dem Optionsschein bzw. der Option. Bis zu einem definierten Zeitpunkt muss das bestehende Optionsrecht von dessen Inhaber ausgeübt werden, da es ansonsten wertlos verfällt. Soweit mit diesem Recht ein Gewinn verbunden ist, wird der Optionsinhaber sein Recht ausüben, andernfalls den Verfall in Kauf nehmen. Handelt es sich um einen Gewinn spricht man davon, dass der Optionsschein bzw. die Option einen inneren Wert hat.

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