Wertpapierkennnummer – WKN

Die Wertpapierkennnummer – WKN – ist eine sechsstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die in Deutschland zur Kennzeichnung und Identifizierung von Wertpapieren verwendet wird.

Sie wurde bereits im Jahr 1955 eingeführt und bestand ursprünglich aus zwei unterschiedlichen Nummernkreisen. Wertpapierkennnummern von 100000 bis 499999 galten als Kennzeichnung für Rentenpapiere, WKNs von 500000 bis 999999 bezeichneten Aktien oder Aktienfonds. So konnte der Anleger auf den ersten Blick bereits identifizieren, um welche Art von Wertpapieren es sich handelte.
Im Jahr 2003 wurde die international gültige ISIN eingeführt. In Deutschland wird aber die Wertpapierkennnummer – WKN weiter verwendet. Inzwischen werden in Deutschland Wertpapierkennnummern zusätzlich zur ISIN vergeben. Bestand die Wertpapierkennnummer – WKN bis 2003 nur aus Ziffern, sind seither auch alphanumerische Bezeichnungen zulässig.
Allerdings müssen es Großbuchstaben sein und die Buchstaben O und I dürfen nicht verwendet werden, weil hier eine Verwechslung mit den Ziffern Null oder Eins möglich wäre. Seit dem Jahr 2004 darf die Wertpapierkennnummer – WKN in Deutschland auch ein Emittentenkürzel zur besseren Identifizierung der ausgebenden Stelle enthalten.

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