offene Investmentfonds

Der offene Investmentfonds bildet eine Geldanlagemöglichkeit, geschaffen durch eine Investmentgesellschaft, üblicherweise auch Kapitalanlagegesellschaft genannt. Eine solche Gesellschaft schafft über die Anleger ein so genanntes Sondervermögen, das den Investmentfonds bildet. Das vorhandene Kapital wird in Anlagebereiche investiert. Das können Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, im Geldmarkt oder Immobilien sein. Diese Anlageprinzipien werden zuvor festgelegt. Kapitalanlagegesellschaften sind verpflichtet, ihre Geldanlagen unter Beachtung eines vertretbaren Risikos zu tätigen. Um dieses Anlagerisiko zu reduzieren erfolgt oft eine Verteilung (Diversifikation) des Kapitals auf verschiedene Anlageobjekte.

Der Anleger erwirbt mit dem Kauf von Fondsanteilen Miteigentum am Fondsvermögen. Verbunden damit ist ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung sowie die Anteilsrückgabe entsprechend dem jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert ergibt sich aus der Gesamtheit des Fondsvermögens und dessen Teilung durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen, das rechtlich als Sondervermögen der Gesellschaft zählt, ist strikt zu trennen vom Vermögen der Gesellschaft selbst. Der Vorteil eines offenen Fonds besteht darin, dass auch Kleinanleger (z. B. über Sparplan) diesen nutzen können, dass diese professionell betrieben werden, Risikominimierung deklariert ist, Anteile börsentäglich zurückgegeben werden können und eine recht große Transparenz gegeben ist. Soweit man von Nachteilen sprechen kann bestehen diese darin, dass geweckte Erwartungen nicht immer erfüllt werden, soweit in Aktien investiert wurde, kein Stimmrecht daraus entsteht und keine individuellen Informationspflichten seitens der Gesellschaft bestehen.