Banken umgehen die Informationspflicht für Provisionen

Berater bei der Bank bekommen eine Provision, wenn sie Kunden entsprechende Papiere vermitteln – doch wie viel ist das? Im Wertpapierhandelsgesetz ist festgelegt, dass der Betrag offengelegt werden muss. Aber fast alle Banken und Sparkassen, versuchen hier zu mogeln. Die Info ist für die Kunden wichtig. Nicht etwa, damit sie sich ausrechnen können, was der Nachbar verdient. Sondern deshalb, weil mit steigender Provision klar ist, dass die Unabhängigkeit und die Qualität der Beratung leiden. Welcher Berater gibt dem Kunden schon den Tipp, Papier A zu kaufen, wenn er selbst durch den Kauf von Papier B das Dreifache verdienen kann?

Der Trick, mit dem die Banken hier arbeiten, ist ganz einfach. Sie kaufen die Finanzprodukte nicht für den Kunden, sondern im eigenen Namen. Diese werden weiterverkauft an die Kunden. Dann ist es ein sogenanntes Festpreisgeschäft, für das die Provisionsangabepflicht entfällt.

Die Verbraucherzentralen haben jetzt festgestellt, wie viele Banken auf diese Art und Weise mogeln. Das Ergebnis ist erschreckend.

Allein schon die Befragung war bei den Kreditinstituten nicht gern gesehen. Nur ein Fünftel hat die Fragen überhaupt beantwortet. Und von diesen war es schon eine erhebliche Menge, rund 80 %, die auf diese Weise arbeiten. Für einen fairen Umgang mit den Kunden spricht das nicht gerade.

Die Experten sagen, dass der Finanzmarkt dringend einer Überprüfung durch die Verbraucherschützer bedarf. Die Banken wehren sich gegen die Vorwürfe, es wäre nicht die Realität, was hier an die Öffentlichkeit komme. Der Vorwurf, dass die Festpreisgeschäfte nur gemacht würden, um die Provision nicht transparent ausweisen zu müssen, sei haltlos. Die Kunden würden die Festpreisgeschäfte gern abwickeln, wegen der einfachen Handhabung.

Bildquelle:
© Gerd Altmann / PIXELIO

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