Keine Unternehmensbewertungen durch Finanzaufsicht BaFin

Die Pleite von Prokon hat erneut viele Fragen aufgeworfen, die schon seit geraumer Zeit diskutiert werden. So auch der Ruf nach einer Kontrolle durch die Finanzaufsicht BaFin.

Die Renditeversprechen einzelner Unternehmen werden auch in der Zukunft nicht der Gegenstand von Prüfungen durch die BaFin sein. Denn damit würde der Staat zum Richter über wirtschaftliche Unternehmen, so der Tenor der Finanzaufsicht. Bei Banken und Versicherungen wird diese Aufsicht geleistet, doch der Unterschied zwischen diesen Finanzdienstleistern und wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen soll gewahrt bleiben.

Information ist für Anleger existenznotwendig

Information ist für Anleger existenznotwendig


Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung hatte sich ebenfalls mit diesem Thema auseinandergesetzt und das Vorhaben auf die Agenda gesetzt, der BaFin mehr Möglichkeiten für eben solche Kontrollen einzuräumen. Denn man hatte sich damit einen verbesserten Verbraucherschutz erhofft. Die Prüfung von Geschäftsmodellen solle dazugehören, so verlautete es aus dem Verbraucherschutzministerium.

Eine Möglichkeit wäre, mehr Transparenz und Information der Unternehmen gegenüber den Anlegern gesetzlich zu verlangen. Produktverbote sollen ebenfalls möglich sein. Vor allem dann, wenn die Finanzprodukte so komplex sind, dass sie von privaten Anlegern nicht mehr überblickt werden können.

Prokon hatte rund anderthalb Milliarden Euro mit sogenannten Genussrechten eingesammelt, und dafür hohe Renditen versprochen. Nach der Insolvenz im letzten Monat dürften die Anleger das Nachsehen haben. Denn Genussrechte werden nachrangig bedient, wenn es überhaupt noch etwas zu verteilen gibt.

Problem: viele solcher Firmen brüsten sich damit, dass ihr Verkaufsprospekt – wie gesetzlich verlangt- von der BaFin geprüft worden sei. Die Anleger gehen selbstverständlich davon aus, dass es sich um eine inhaltliche Prüfung der Anlage handelt; tatsächlich jedoch geht es bei der Prüfung nur um Vollständigkeit der Angaben in den Verkaufswerbe-Unterlagen und dass diese in sich schlüssig sind. Dass die versprochene Rendite gar nicht erwirtschaftet werden kann, müssen sich die Anleger selbst überlegen – oder sie haben Pech.

Bildquelle: © M.Fröhlich / PIXELIO
Bildquelle: © Rainer Sturm / PIXELIO

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